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Ausbildungen im Bodenseekreis

Aufbaumodul: Grundlagen zur Sicherheit und Verhalten in strömenden Gewässern; Ausbildungsteil 2: Praxisausbildung (Nr.: 2024-0007)

Ausbildungsteil 2: Praxisausbildung

Status
Meldeschluss erreicht
Zielgruppe

Teilnehmer der Lehrgänge "Helfergrundausbildung 811/812BW" und "Umschreibung Helfergrundausbildung 812BW " des DLRG Bezirk Bodenseekreis.
Neben dem Ausbildungsteil 1: Theorieausbildung muss noch der Ausbildugsteil 2: Praxisausbildung absolviert werden.

Voraussetzungen
(einzureichen bis 26.03.2023)
  • Teilnehmer Lehrgang: Umschreibung Helfergrundausbildung 812BW oder Helfergrundausbildung 811/812BW
Inhalt

Inhalte des Ausbildungsteil 2: Praxisausbildung

Verhalten in strömenden Gewässern
2.8 Partnercheck und Umgang mit der Weste
2.9 Schwimmen im Fließgewässer 7
2.10 Anschwimmen und Überschwimmen von Hindernissen
2.11 Wurfsacktechnik
2.12 Spezielle Rettungstechniken
2.13 Besonderheiten für Zielgruppe 

Ziele

Die Teilnehmer können mit den Einsatzlagen umgehen und beherrschen grundlegende Sach- und Fachkenntnis. Sie können Einsatzmaterial einsatzbezogen einsetzen.

Veranstalter
Bezirk Bodenseekreis BG
Verwalter
DLRG Bezirk Bodenseekreis (Kontakt)
Leitung
Fabian Nickl
Referent(en)
Alexander Bernhardt, Marcel Freivogel, Pascal Sobeck
Veranstaltungsort
Bodenseekreis, Bodenseekreis
Termin
20.04.24 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr - Bodenseekreis : Bodenseekreis,

Meldeschluss
06.04.2024 23:59
Teilnehmerzahl
Minimal: 8
Maximal: 20
Teilnehmerkreis
Es sind alle DLRG-Gliederungen zugelassen.
Gebühren
kostenlos
Mitzubringen sind

Vollständige PSA - Schwimmen / PSA - SR wie sie auf den Fahrzeugen vorhanden ist, bestehend aus:
- Neoprenanzug
- Schuhwerk
- Handschuhe (Neoprenhandschuhe)
- Helm 
- Wildwasserweste
- Wurfsack

Verpflegung
Verpflegung wird nicht angeboten
Unterbringung
Unterbringung wird nicht angeboten
Sonstiges

Hierbei handelt es sich um den Ausbildungsteil  2: Praxisausbildung des Aufbaumoduls "Grundlagen zur Sicherheit und Verhalten in strömenden Gewässern".
Das Aufbaumodul besteht aus zwei Ausbildungsteilen. Ausbildungsteil 1: Theorieausbildung,  Ausbildugsteil 2: Praxisausbildung.
Beide Ausbildungsteile müssen jeweils einmal absolviert werden.

Alle Anmeldungen werden zunächst auf die Warteliste gesetzt.

Die Ausbildungsveranstaltung kann nur unter passenden Bedingungen wie Pegelstand, Wetterlage und/oder Pandemisituation durchgeführt werden. 
Bei Stornierung der Lehrveranstaltung werden die Teilnehmer durch die Lehrgangsleitung informiert. 

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